Das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern bietet kein eigenes Lastenrad-Förderprogramm an. Auf kommunaler Ebene gewährt aktuell eine Kreisstadt Lastenrad-Anträge. Wir informieren dich, sobald neue Förderprogramme aufgesetzt werden.
- Landesweite Lastenrad-Förderung in Mecklenburg-Vorpommern
- Kommunale Lastenrad-Förderung in Mecklenburg-Vorpommern
Landesweite Lastenrad-Förderung in Mecklenburg-Vorpommern
Wenn du in Mecklenburg-Vorpommern lebst und Zuschüsse für den Kauf eines Lasten-Pedelecs in Anspruch nehmen möchtest, bleibt dir nur das bundesweite Förderprogramm "Richtlinie zur Förderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in der Wirtschaft und in Kommunen ". Die Lastenrad-Förderung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst die Anschaffung von Lastenfahrrädern mit E-Antrieb sowie E-Lastenanhängern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Vereine, Verbände, Kommunen, Freiberufler*innen sowie Anstalten des öffentlichen Rechts. Privatpersonen können keine Anträge stellen. Du erhältst 25 Prozent der Anschaffungskosten eines Lasten-Pedelecs, maximal jedoch 2.500 Euro. Dabei wird eine Mindestnutzlast von 120 Kilogramm vorausgesetzt. Die Richtlinie hat noch bis Anfang 2024 Bestand.
Weitere Informationen zur Förderung vom BAFA: bafa.de
Kommunale Lastenrad-Förderung in Mecklenburg-Vorpommern
Derzeit werden Lastenfahrräder in nur einer Kreisstadt gefördert. Zudem gewähren Länder Förderprogramme oft jährlich neu. Es lohnt sich daher, an entsprechender Stelle deiner Kommune nachzufragen. Vielleicht ist gerade ein Förderprogramm in Planung. Du erfährst auch hier, sobald ein neues Förderprogramm aufgesetzt wurde.
Weitere Informationen zur Förderung vom BAFA: bafa.de
Lastenrad-Förderung in Greifswald
Die Kreisstadt Greifswald fördert mit ihrer "Förderrichtlinie für Klimaschutz- sowie Klimaanpassungsmaßnahmen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald" die Anschaffung von Lastenrädern, Wärmepumpen, Gründächern und Bildungsprojekten. Antragsberechtigt sind Vereine, Kindergärten, Träger sozialer Einrichtungen sowie Privatpersonen mit (Hauptwohn)Sitz in Greifswald. Dabei wird der Kauf eines Lastenfahrrads mit 20 Prozent des Nettokaufpreises, maximal jedoch mit 1.000 Euro bezuschusst.
Die Nutzlast soll über 150 Kilogramm betragen, Sonderanträge unter 150 Kilogramm sind jedoch ebenfalls möglich. Im Fördertopf liegen derzeit 10.000 Euro für Lastenräder.
Das Programm endet, sobald das Budget ausgeschöpft wurde.
Weitere Informationen zur Förderung in Greifswald: greifswald.de
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Aktualisierungshinweise
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