Das S-Pedelec / E-Bike 45 km/h

S-Pedelec / E-Bike 45 km/h

Das S-Pedelec ist die S-Klasse unter den E-Bikes: Was Du darüber wissen solltest

Hast Du das S-Pedelec bereits für Dich und Deine Outdoor-Abenteuer entdeckt? Oder überlegst Du noch, worin die Unterschiede zu herkömmlichen E-Bikes bestehen und wie es rechtlich aussieht? Mit einer Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h gilt es beim Fahren mit einem Speed-Pedelec einiges zu beachten. Wie es mit der Zulassung und der Helmpflicht aussieht, wo Du fahren darfst und worauf es beim Kauf eines E-Bikes mit 45 km/h ankommt, erfährst Du hier.

  1. Was ist ein S-Pedelec?
  2. Was ist der Unterschied zwischen einem S-Pedelec und einem normalen E-Bike/Pedelec?
  3. Braucht man einen Führerschein für ein S-Pedelec?
  4. Wo darf man ein S-Pedelec fahren?
  5. Welches S-Pedelec soll ich kaufen?
  6. Fazit

Was ist ein S-Pedelec?

Ist ein Pedelec für eine Geschwindigkeit von 45 km/h zugelassen, handelt es sich um ein S-Pedelec. Dieses wird auch Speed-Pedelec, Schweizer- oder S-Klasse genannt und hebt sich in einigen Punkten deutlich von herkömmlichen E-Bikes und Pedelecs ab. Im Sprachgebrauch werden diese beiden Begriffe zumeist synonym verwendet. Zudem herrscht oftmals die irrige Meinung, ein E-Bike mit 45 km/h würde einfach ein wenig schneller fahren. Zur Entwirrung der unterschiedlichen Begriffe folgt hier zunächst eine kurze Erklärung und Begriffsabgrenzung zwischen Pedelecs und E-Bikes:

Das herkömmliche Pedelec Das E-Bike im engeren Sinn
  • ist dem Fahrrad rechtlich gleichgestellt
  • unterstützt während des Tretens mit einer Motorleistung bis 250 W oder einer maximalen Geschwindigkeit von 25 km/h
  • höhere Geschwindigkeiten sind durch die Trittleistung des Fahrers möglich
  • der Unterstützungsgrad des Elektromotors lässt sich in mehreren Stufen einstellen und steht in direktem Zusammenhang mit der Trittkraft des Fahrers
  • ist dem Mofa rechtlich gleichgestellt
  • erforderlich sind: eine Mofa-Prüfbescheinigung, eine Betriebserlaubnis und ein Kennzeichen
  • ab einer Geschwindigkeit von 20 km/h gilt für den Fahrer die Helmpflicht
  • sie lassen sich mittels Schaltknopf oder Drehgriff auch ohne Trittleistung, per Elektromotor, fahren
  • die Geschwindigkeit ist auf 25 km/h begrenzt
  • höhere Geschwindigkeiten sind auch hier durch die Trittkraft des Fahrers möglich
  • solange die Motorleistung 1.000 W und die Geschwindigkeit 25 km/h nicht überschreiten, zählt dieses Fahrzeug als Kleinkraftrad

Was ist der Unterschied zwischen einem S-Pedelec und einem normalen E-Bike/Pedelec?

Neben Pedelecs und E-Bikes bilden S-Pedelecs die dritte Kategorie an Fahrzeugen, die mit Trittleistung und Motorenkraft betrieben werden. Hier ihre Besonderheiten auf einen Blick:

Das S-Pedelec:

  • zählt vom Gesetz her zu den Kleinkrafträdern,
  • bietet eine Motorenunterstützung bis 45 km/h,
  • 45 km/h ist zugleich die Höchstgeschwindigkeit, die inklusive Mittreten erlaubt ist,
  • die maximale Nenn-Dauerleistung des Elektromotors liegt bei 4.000 W, wobei die Kraft des Fahrers höchstens vervierfacht werden darf,
  • erforderlich ist seitens des Herstellers eine Betriebs- oder Einzelzulassung vom Kraftbundesamt sowie eine Zulassung und ein Versicherungs-Kennzeichen,
  • der Fahrer muss mindestens 16 Jahre alt sein, einen Führerschein der Klasse AM besitzen und einen Schutzhelm tragen.

Braucht man einen Führerschein für ein S-Pedelec?

Ja – du brauchst zumindest eine Fahrerlaubnis der Klasse AM, um ein Pedelec mit 45 km/h fahren zu dürfen. Ein Kennzeichen und ein Helm sind ebenso Plicht. Für ein E-Bike mit einer Geschwindigkeit bis 25 km/h, dessen Motorleistung unabhängig von Deiner Trittkraft ist, benötigst Du ebenfalls einen Führerschein für ein Kleinkraftrad. Eine Ausnahme bilden lediglich Pedelecs mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h, deren Motoren Dich beim Treten unterstützen.

Pedelec bis 45 km/h E-Bike bis 25 km/h Pedelec bis 25 km/h
Art des Fahrzeugs Kleinkraftrad Kleinkraftrad Fahrrad
Eigene Trittleistung nötig ja nein ja
AM-Führerschein ja ja nein
Helmpflicht ja ja nein
Mindestalter ja ja nein
Zulassung erforderlich ja ja nein
Kennzeichen ja ja nein

Wo darf man ein Speed Pedelec fahren?

Da S-Pedelecs zu den Kleinkrafträdern zählen, kommt dieselbe Straßenverkehrsordnung zur Anwendung wie für andere Kraftfahrzeuge. Das bedeutet für Dich, dass die Nutzung von Radwegen untersagt ist – selbst dann, wenn diese für Mofas freigegeben sind. Mit einem S-Pedelec kannst Du auf allen Straßen fahren, die für Kleinkrafträder zugelassen sind.

Welches S-Pedelec soll ich kaufen?

Nachdem nun Klarheit über die gesetzlichen Rahmenbedingungen herrscht, stellt sich die Frage, welches S-Pedelec für Dich die optimale Wahl ist. Du kannst beispielsweise im innerstädtischen Bereich das Auto durch das Speed-Bike ersetzen. Das schont finanzielle und Umwelt-Ressourcen, während Du fit bleibst. Oder ist Trekking Deine große Leidenschaft? Der Schwerpunkt Deines Verwendungszwecks beeinflusst die Kaufentscheidung unter anderem hinsichtlich der:

  • Beschaffenheit des Rahmens und Höhe des Gesamtgewichts,
  • Art des Antriebs,
  • Ausführung der Gabel, da diese bei Speed-Pedelcs zumeist starr sind,
  • Leistungsentfaltung, resultierend aus der Balance zwischen Nenn- und Maximalleistung.

Fazit

  • Fährst Du ein S-Pedelec, bist Du von gesetzlicher Seite aus mit einem Kleinkraftrad unterwegs.
  • Daher benötigst du einen Führerschein der Klasse AM, eine Zulassung, ein Kennzeichen und einen Helm.
  • Das S-Pedelec hat eine erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h oder eine Maximalleistung von 500 W – inklusive Deiner Trittleistung.
  • Fahrradwege sind für Dich mit einem Speed-Pedelec tabu.
  • Du genießt eine erhöhte Mobilität und Flexibilität, da Du ausgedehnte Trekkingtouren unternehmen oder das Auto in der Stadt ersetzen kannst.